Geisterwolf

  • Der [definition='32','0']Geisterwolf[/definition] zeigt bei seinem Tod erst seine wahren Fähigkeiten. Doch auch schon davor ist er in der Lage, eine Verbindung mit den toten Wölfe herzustellen.


    • Rollenbeschreibung: Solange der [definition='32','0']Geisterwolf[/definition] lebt, dürfen alle toten Wölfe bei der Besprechungen der Wölfe mitwirken. Sollte der [definition='32','0']Geisterwolf[/definition] sterben, dann darf nur noch er als toter Wolf bei den Besprechungen mitwirken. Die toten Wölfe besitzen kein Stimmenrecht mehr bei der Fresswahl.
    • Parteizugehörigkeit: Werwölfe
    • Ausrichtung: Unterstützer

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